Erpressung Nötigung ? Wir haben den ...
Von: Ahja , 19.05.2011 19:55 Uhr
... Betriebskostennachzahlungen für das Jahr 2006, 2007, 2008 und 2009 mit einem Rechtsanwalt widersprochen. Da wir bei einem großem städtischen Wohnungsunternehmen wohnen, haben wir einen Antrag auf Wohnungswechsel gestellt, da die jetzige Wohnung zu groß ist. Das Wohnungsunternehmen lehnt den Wechsel in eine kleinere Wohnung ab, wegen den ausstehenden Betriebskostennachzahlungen. Erst wenn alle ausstehenden Betriebskostennachzahlungen geleistet werden, bekommen wir eine kleinere Wohnung.
Da uns dadurch der rechtlich Weg der Klärung verwehrt wäre, ist das im Prinzip, in meinen Augen, Erpressung in einer Notlage, um an die Betriebskostennachzahlungen ohne gerichtliche Prüfung zu gelangen.
Sehe ich das falsch ?
Was kann man tun ?
Der Anwalt meint er kann den Vermieter Wohnungsgesellschaft nicht zur Vermietung einer Wohnung zwingen. Danke für Antwort im voraus mit freundlichem Gruß aus Berlin
